Augenlasern von der Steuer absetzen: So funktioniert's in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Das Wichtigste in Kürze
—> Für die steuerliche Absetzbarkeit benötigst du ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt – in Deutschland zwingend vor der Behandlung. Fehlsichtigkeit gilt als Krankheit, wenn konkrete gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, etwa Unverträglichkeit von Kontaktlinsen oder berufliche Nachteile durch Sehhilfen. Je detaillierter die Begründung, desto besser.
—> Krankheitskosten wirken sich erst steuerlich aus, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten: In Deutschland 1-7%, in Österreich 6-12% und in der Schweiz etwa 5% des Einkommens. Tipp: Bündle mehrere medizinische Ausgaben in einem Jahr. Eine 4.000 €-OP kann bei optimaler Planung 400-1.200 € Steuerersparnis bringen.
—> Beachte bitte, dass dieser Artikel keine Steuerberatung ersetzt. Wenn du Fragen zur steuerlichen Geltendmachung deiner Augenlaserbehandlung hast, ist es bei Unklarheiten in jedem Fall sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Warum ist es wichtig, ob du die Kosten für das Augenlasern steuerlich absetzen kannst?
Eine Augenlaser-Operation kostet je nach Verfahren zwischen 1.500 und 5.000 Euro – eine erhebliche finanzielle Investition in deine Gesundheit. Was viele nicht wissen: Du kannst diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und so mehrere hundert Euro zurückerhalten. Die genauen Regelungen unterscheiden sich dabei je nach Land.
Während in Deutschland eine ärztliche Bescheinigung vor dem Eingriff zwingend erforderlich ist, gelten in Österreich andere Selbstbehaltsgrenzen. In der Schweiz hingegen musst du zusätzlich kantonale Besonderheiten beachten. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation kannst du deine Steuerlast deutlich reduzieren und dir einen Teil der Behandlungskosten vom Finanzamt zurückholen
Augenlasern als außergewöhnliche Belastung: Die rechtliche Grundlage
Im Steuerrecht gelten Ausgaben für Augenlaser-Operationen als außergewöhnliche Belastungen. Darunter fallen Kosten, die zwangsläufig entstehen und höher sind als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger. Der entscheidende Faktor für die Absetzbarkeit ist die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs. Anders als rein ästhetische Behandlungen muss das Augenlasern einer Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegenwirken.
Die Finanzgerichte haben in mehreren wegweisenden Urteilen (z.B. BFH-Urteil vom 06.12.2017, Az. VI R 16/15) bestätigt, dass Fehlsichtigkeit als Krankheit im steuerrechtlichen Sinne gilt. Allerdings musst du die Notwendigkeit vor Beginn der Behandlung durch ein ärztliches Attest nachweisen. Laut aktueller Rechtsprechung reicht es nicht aus, wenn du die Brille einfach nur als störend empfindest. Vielmehr müssen konkrete gesundheitliche Gründe vorliegen, etwa Unverträglichkeit von Kontaktlinsen oder berufliche Einschränkungen durch die Sehhilfe.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt grundsätzlich: Je stärker deine Fehlsichtigkeit und je besser deine Dokumentation, desto höher die Chancen auf steuerliche Anerkennung.
Deutschland: So setzt du deine Augenlaser Behandlung ab
In Deutschland kannst du die Kosten einer Augenlaser-OP (wie Femto-LASIK oder SMILE) als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass du alle Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahrst und die Ausgaben im Jahr der Zahlung angibst – unabhängig davon, wann die Behandlung tatsächlich stattfindet.
Der Absetzungsprozess erfolgt über die Anlage Außergewöhnliche Belastungen in deiner Einkommensteuererklärung. Trage die Kosten in der Zeile "Krankheitskosten" ein. Vergiss nicht, auch weitere damit verbundene Ausgaben wie Fahrten zur Klinik (0,30 € pro Kilometer) oder Medikamente anzugeben.
Das ärztliche Attest zur medizinischen Notwendigkeit ist besonders wichtig. Es sollte detailliert auf deine persönliche Situation eingehen und muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein. Idealerweise wird darin erklärt, warum Brille oder Kontaktlinsen für dich keine ausreichende Alternative darstellen.
Beachte: Das Finanzamt erkennt nur den Teil der Kosten an, der deine zumutbare Belastungsgrenze übersteigt. Im Durchschnitt kannst du bei Behandlungskosten von 4.000 Euro mit einer Steuerersparnis von etwa 400 bis 1.200 Euro rechnen – abhängig von deinem Einkommen und persönlichen Verhältnissen.
Die zumutbare Belastungsgrenze berechnen
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor das Finanzamt die Kosten anerkennt. Sie wird als Prozentsatz deines Gesamtbetrags der Einkünfte berechnet. Die Staffelung erfolgt nach:
Familienstand: Für Alleinstehende gelten höhere Prozentsätze als für Verheiratete
Kinderanzahl: Mit mehr Kindern sinkt dein Eigenanteil
Einkommenshöhe: Je höher dein Einkommen, desto höher der Eigenanteil
Beispielrechnung: Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 € und einem verheirateten Steuerpflichtigen mit einem Kind gilt:
Bis 15.340 €: 2% = 306,80 €
15.340 € bis 51.130 €: 3% von (40.000 € - 15.340 €) = 738,80 €
Zumutbare Belastung insgesamt: 1.045,60 €
Bei Kosten für die Augen-OP von 4.000 € wären somit 2.954,40 € (4.000 € - 1.045,60 €) steuerlich absetzbar.
Österreich: Besonderheiten bei der steuerlichen Absetzbarkeit
In Österreich gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von Augenlaser-Behandlungen eigene Regelungen. Auch hier fallen die Kosten unter die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen, allerdings mit einem anderen Berechnungssystem als in Deutschland. Eine Augenlaser-OP wird vom Finanzamt grundsätzlich als Krankheitskosten anerkannt, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Anders als in Deutschland musst du in Österreich nicht zwingend vor dem Eingriff ein ärztliches Attest einholen. Es reicht, wenn du die medizinische Notwendigkeit im Nachhinein belegen kannst. Allerdings erhöht ein vorab ausgestelltes Attest die Chancen auf Anerkennung deutlich.
Ein weiterer Vorteil: In Österreich kannst du neben den direkten Behandlungskosten auch Fahrtkosten (Kilometergeld von 0,42 € pro km), rezeptpflichtige Medikamente und sogar Aufwendungen für Heilbehelfe wie spezielle Sonnenbrillen nach der OP absetzen.
Beachte, dass der steuerliche Vorteil nur dann greift, wenn deine gesamten Gesundheitsausgaben im Jahr den Selbstbehalt übersteigen. Bei einer durchschnittlichen Augenlaser-OP von 3.000 € kannst du mit einer Steuerersparnis zwischen 300 und 900 € rechnen.
Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt
In Österreich ist der Selbstbehalt (vergleichbar mit der zumutbaren Belastung in Deutschland) einkommensabhängig gestaffelt:
Bei Einkommen bis 7.300 € jährlich: 6% des Einkommens
Bei Einkommen zwischen 7.300 € und 14.600 €: 8% des Einkommens
Bei Einkommen zwischen 14.600 € und 36.400 €: 10% des Einkommens
Bei Einkommen über 36.400 €: 12% des Einkommens
Der Selbstbehalt reduziert sich, wenn du Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast oder wenn du für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe beziehst. In diesen Fällen verringert sich der Selbstbehalt um 1 Prozentpunkt.
Absetzbarkeit im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
Die Kosten für das Augenlasern trägst du in Österreich in deiner Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) ein und verwendest dafür zusätzlich die Beilage L1ab für außergewöhnliche Belastungen. Die Ausgaben werden in der Kennzahl 730 (Krankheitskosten) eingetragen.
Du hast für die Einreichung fünf Jahre rückwirkend Zeit. Für die Steuererklärung 2024 kannst du also bis Ende 2029 einen Antrag stellen. Am bequemsten erledigst du die Arbeitnehmerveranlagung über das Portal FinanzOnline. Die Registrierung erfolgt entweder:
Online mit Handysignatur
Persönlich beim Finanzamt
Per Post mit dem Formular "Antrag auf Teilnahme an FinanzOnline"
Tipp: Reiche alle größeren Gesundheitsausgaben in einem Jahr ein, um den Selbstbehalt leichter zu überschreiten. Du kannst auch den Zeitpunkt der Augenlaser-OP strategisch planen, um sie mit anderen medizinischen Kosten zu bündeln.
Schweiz: Kantonale Unterschiede bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Augenlaser Behandlung beachten
In der Schweiz gestaltet sich die steuerliche Absetzbarkeit von Augenlaser-Behandlungen komplexer als in Deutschland und Österreich. Das Schweizer Steuersystem unterscheidet zwischen der Bundessteuer und den Kantonalsteuern, wobei letztere erheblich variieren können.
Grundsätzlich sind Kosten für Augenlaser-OPs als Krankheitskosten absetzbar, wenn sie nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Auch hier gilt: Die medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. Die meisten Kantone verlangen ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Behandlung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist und nicht nur der Vermeidung einer Sehhilfe dient.
Ein Schweizer Spezifikum: Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt in der Regel keine Kosten für refraktive Chirurgie. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch teilweise an den Kosten. Der nicht gedeckte Teil kann dann als Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Besonders wichtig ist die richtige Zuordnung zum entsprechenden Steuerjahr. In der Schweiz gilt das Zahlungsprinzip – entscheidend ist also, wann du die Rechnung tatsächlich bezahlt hast, nicht wann die Behandlung stattfand.
Bundesweite Regelungen zur Absetzbarkeit
Bei der direkten Bundessteuer kannst du Krankheitskosten abziehen, wenn sie 5% deines Nettoeinkommens (nach Abzug aller übrigen Kosten) übersteigen. Diesen Selbstbehalt musst du selbst tragen. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 70.000 CHF beträgt dein Selbstbehalt 3.500 CHF. Kostet deine Augenlaser-OP 5.000 CHF, kannst du 1.500 CHF als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Wichtig ist die genaue Deklaration in der Steuererklärung. Du trägst die Kosten in der Rubrik "Krankheits- und Unfallkosten" ein und musst entsprechende Belege bereithalten. Eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse über nicht erstattete Beträge erleichtert die Anerkennung durch die Steuerbehörde.
Kantonale Besonderheiten im Überblick
Die kantonalen Steuergesetze in der Schweiz können erheblich von der Bundesregelung abweichen. Ein wichtiger Unterschied betrifft den Selbstbehalt bei Krankheitskosten:
Kanton Zürich: Hier gilt ein gestaffelter Selbstbehalt von 5% des steuerbaren Einkommens, aber mindestens 300 CHF und höchstens 5.000 CHF. Besonderheit: Zürich bietet einen zusätzlichen Abzug für Brillen und Kontaktlinsen von bis zu 500 CHF, was bei der Nachsorge nach einer Laser-OP relevant sein kann.
Kanton Bern: Der Selbstbehalt liegt bei 5% des Nettoeinkommens, jedoch mit einer Obergrenze von 4.100 CHF (Stand 2023). Medizinische Zertifikate werden hier besonders streng geprüft.
Kanton Genf: Hier gilt ein Pauschalabzug für Gesundheitskosten von 10.000 CHF für Einzelpersonen und 20.000 CHF für Verheiratete, der alternative Einzelnachweis muss den kantonalen Selbstbehalt von 2% des Nettoeinkommens übersteigen.
In kleineren Kantonen wie Uri oder Appenzell gelten teilweise günstigere Regelungen mit niedrigeren Selbstbehalten von 3-4%. Ein steuerlicher Wohnsitzwechsel vor einer geplanten Augenlaser-OP kann sich daher lohnen, wenn andere Faktoren dies zulassen.
Praxis-Checkliste: So maximierst du deine Steuererstattung
Mit der richtigen Strategie kannst du die steuerliche Entlastung für deine Augenlaser-OP deutlich erhöhen. Die folgenden Tipps helfen dir, das Maximum aus der Steuerabsetzbarkeit herauszuholen. Beachte dabei, dass die steuerlichen Regelungen von Land zu Land verschieden sind und du dich immer auf die aktuellen Bestimmungen deines Wohnsitzlandes beziehen solltest.
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Sammle alle notwendigen Unterlagen schon vor der Behandlung und informiere dich über die genauen Anforderungen deines Finanzamts. Besonders bei größeren Beträgen kann es sich lohnen, vorab eine kostenlose Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Denke auch daran, dass du bei einer bilateralen Behandlung (beide Augen werden in separaten Sitzungen operiert) möglicherweise von unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen in zwei Steuerjahren profitieren kannst – je nachdem, wann die Zahlungen erfolgen.
Timing der Behandlung optimal planen
Das richtige Timing kann deine Steuerersparnis erheblich beeinflussen:
Jahreswechsel strategisch nutzen: Plane deine OP für Dezember oder Januar, um flexibel entscheiden zu können, in welchem Jahr du die Kosten geltend machst.
Einkommensschwankungen berücksichtigen: Setze die Kosten vorzugsweise in einem Jahr mit hohem Einkommen ab, da dann der Steuersatz und damit die Ersparnis höher ist.
Bündelung mit anderen Ausgaben: Kombiniere die Augenlaser-OP mit anderen geplanten medizinischen Behandlungen im selben Jahr, um die Selbstbehalt-/Zumutbarkeitsgrenze leichter zu überschreiten. Zahnersatz, größere Vorsorgeuntersuchungen oder andere elektive Eingriffe lassen sich oft zeitlich so legen, dass sie steuerlich optimal wirken.
Welche zusätzlichen Kosten du absetzen kannst
Neben den eigentlichen Behandlungskosten kannst du weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Augenlaser-OP absetzen:
Fahrtkosten: Je nach Land gelten unterschiedliche Pauschalen (Deutschland: 0,30 € pro km, Österreich: 0,42 € pro km, Schweiz: kantonal unterschiedlich). Dokumentiere alle Fahrten zur Voruntersuchung, Operation und Nachsorge mit Datum und Kilometerangabe.
Übernachtungskosten: Wenn du für die OP in eine andere Stadt reisen musst, sind Hotelkosten bis zu einer bestimmten Grenze absetzbar (in Deutschland bis zu 20 € pro Nacht). Bewahre alle Rechnungen auf.
Nachsorge und Medikamente: Sämtliche vom Arzt verschriebenen Medikamente, Augentropfen und Hilfsmittel sind absetzbar. Auch spezielle Sonnenbrillen, die nach der OP notwendig sind, können berücksichtigt werden.
Zuzahlungen und Eigenanteile: Wenn deine Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du trotzdem den selbst getragenen Anteil steuerlich geltend machen. Lasse dir dies von der Krankenkasse schriftlich bestätigen.
Pflegeprodukte: Spezielle Pflegeprodukte für die Augen, die nach der OP erforderlich sind, können ebenfalls abgesetzt werden, wenn sie ärztlich empfohlen wurden.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit einer Augenlaser-OP kann dir je nach Land und persönlicher Situation mehrere hundert bis über tausend Euro zurückbringen. Der wichtigste Faktor ist in allen drei Ländern der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit – idealerweise vor Behandlungsbeginn durch ein ärztliches Attest.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz musst du außerdem die jeweiligen Selbstbehaltgrenzen beachten, die vom Einkommen und Familienstand abhängen. Mit strategischer Planung – etwa durch Bündelung mehrerer medizinischer Ausgaben in einem Jahr oder durch geschickte Terminwahl zum Jahreswechsel – kannst du deine Steuerersparnis maximieren.
Bei komplexeren Fällen, insbesondere bei hohen Behandlungskosten oder grenzüberschreitenden Behandlungen, empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters. Die Beratungskosten sind ebenfalls steuerlich absetzbar und können sich durch die optimierte Steuererstattung schnell amortisieren.

Häufige Fragen zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von Augenlaserbehandlungen
Das sind die am häufigsten gestellten Fragen unserer Nutzer zum diesem Thema.